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Einstellungen

Online-Terminvergabe der Stadt Schwerte

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Schritt 1 von 5 : Auswahl der Funktionseinheit

Links zur Hilfe, Impressum, Datenschutzerklärung, Erklärung zur Barrierefreiheit

Titel

  1. Auswahl der Behörde

    Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus.

  2. Auswahl des Anliegens

    Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus.

  3. Terminauswahl

    Anschließend wird ein Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender. Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt.
    Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet.

  4. Persönliche Daten

    Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen Anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'.

  5. Terminübersicht

    Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren.

  6. Bestätigungsmail

    Sie erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen.

  7. Rückmeldung Sachbearbeiter

    Ihre Anfrage wird dann in der Behörde geprüft und Sie erhalten eine weitere E-Mail, diesmal direkt vom Sachbearbeiter. Diese Mail enhält dann auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen.

Hier entsteht bald ein Impressum.

 

Die Stadt Schwerte bietet für verschiede behördliche Angelegenheiten die Möglichkeit einer digitalen Terminreservierung für Besucher*innen an. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis durch Erteilen der Zustimmung. Die Zustimmung kann jeder Zeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Stadt Schwerte beachtet dabei die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

 

 

Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung

 

Stadt Schwerte – Hansestadt an der Ruhr

Der Bürgermeister

Rathausstr. 31

58239 Schwerte

Telefon: 02304/ 104-0

Fax: 02304/ 104-303

info@stadt-schwerte.de

 

 

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

 

Marco Gosewinkel

Stadt Schwerte

Rathausstr. 31

58239 Schwerte

Telefon: 02304/104-485

datenschutz@stadt-schwerte.de

 

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

 

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) der DS-GVO.

 

Zwecke der Datenverarbeitung

 

Die folgenden personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Terminbuchung und –abwicklung erhoben.

 

Name

Vorname

Geburtsdatum

Anschrift

Kontaktdaten

 

Speicherdauer

 

Die Daten werden noch 14 Tage nach Ablauf des Termins gespeichert und anschließend gelöscht.

 

Datenübermittlung an Empfänger

 

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Terminbuchung und –abwicklung an das zuständige Amt der Stadt Schwerte weitergeleitet.

 

Rechte der betroffenen Person

 

1. Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO):

 

Sie haben das Recht eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

 

2. Recht auf Berichtigung und Löschung (Art. 16 und 17 DS-GVO):

 

Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Sie haben zudem das Recht, zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.

 

3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO):

 

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer einer etwaigen Prüfung.

 

4. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO):

 

In bestimmten Fällen, die in Art. 20 DS-GVO im Einzelnen aufgeführt werden, haben Sie das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. die Übermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.

 

5. Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO):

 

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

6. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

 

Sie haben gemäß Art. 77 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.

 

Zuständige Aufsichtsbehörde

 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Fax: 0211/38424-999

poststelle@ldi.nrw.de

 

 

 

 

 

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