Sie können dieses Anliegen maximal 6 Mal auswählen.
Ab dem 01.05.2025 werden die Passbilder für die Beantragung eines Reisepasses ausschließlich in digitaler Form angenommen. Diese können vor Ort beim Bürgerservice gemacht werden oder bei einem zertifizierten externen Dienstleister.
Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 - 6 Werktage!
Sollten Sie bisher noch keine Personenstandsurkunden vorgelegt haben, sind diese zur Beantragung eines Dokuments zwingen vorzulegen.
Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss bei der Beantragung mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von dem anderen evtl. nicht anwesenden Elternteil ist eine Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen. Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Vorlage eines Beschlusses des Familien- oder Vormundschaftsgerichtes)
In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn die Ausstellung eines Reisepasses oder Express-Passes nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort im Bürgerservice ausgestellt und ist bis zu einem Jahr gültig. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices!
Bitte beachten Sie: Bei einer Neuanmeldung nach Schwerte kann ein Express Reisepass nicht gleichzeitig beantragt werden.