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Ab dem 01.05.2025 werden die Passbilder für die Beantragung eines Reisepasses ausschließlich in digitaler Form angenommen. Diese können bei einem zertifizierten externen Dienstleister gemacht werden oder vor Ort beim Bürgerservice.
Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
Der vorläufige Reisepass darf nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden, wenn die Ausstellung eines Reisepasses oder Express-Passes nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort im Bürgerservice ausgestellt und ist bis zu einem Jahr gültig.
Brigen Sie Ihre Reiseunterlagen mit, um zu belegen, dass die Ausstellung eines Express-Passes nicht rechtzeit möglich ist.
Sollten Sie bisher noch keine Personenstandsurkunden vorgelegt haben, sind diese zur Beantragung eines Dokuments zwingen vorzulegen.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss bei der Beantragung mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von dem anderen evtl. nicht anwesenden Elternteil ist eine Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen. Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Vorlage eines Beschlusses des Familien- oder Vormundschaftsgerichtes)
Seit dem 01.11.2004 stellt die Stadt Schwerte den vorläufigen Reisepass fälschungssicher und maschinenlesbar aus. Dieser ist allerdings nicht für die Einreise in die USA gültig, Sie müssten dann bei der amerikanischen Botschaft zusätzlich ein Visum beantragen. Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen, können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.